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Fördermaßnahmen

(173 Ergebnisse)

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien

Sauberer Boden, gesunde Zukunft: Mit dieser Förderung unterstützt Nordrhein‑Westfalen Städte und Gemeinden dabei, Altlasten aufzuspüren, Böden zu sanieren und brachliegende Flächen wieder nutzbar zu machen. Für eine lebenswerte Umwelt, heute und morgen.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung
„Bodenschutz‑ und Altlastenförderrichtlinien (BAfrl)“ unterstützt Städte, Gemeinden sowie kreisfreie Städte in Nordrhein‑Westfalen dabei, Flächen zu sichern, bei denen Bodenverunreinigungen oder Altlasten vorliegen oder vermutet werden. Gefördert werden etwa die Erfassung von Altstandorten oder Verdachtsflächen sowie die Durchführung von Untersuchungen und Maßnahmen, um Boden‑ und…

Investive Kleingartenförderung

Entdecken Sie die Vorteile der Kleingartenförderung in Nordrhein-Westfalen! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet den Kommunen eine attraktive Förderung für Kleingartenanlagen. Diese Unterstützung umfasst u. a. den Grunderwerb zur Bestandssicherung, die Schaffung neuer Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
Antragsfrist:
17.11.2025 31.12.2029
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Land- und Forstwirtschaft
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Ehrenamt
Kinder und Jugend
Soziales
Integration
Familie
Stadtentwicklung
Bildung
Zuschuss/Zuweisung
Nach Artikel 29 Absatz 3 der Landesverfassung sind in Nordrhein-Westfalen die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen zu fördern. Dieser Apell richtet sich an alle Akteure wie Landesregierung, Kommunen, Verbände und Vereine und umfasst sowohl finanzielle Förderung als auch die Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt. Die Landesregierung unterstützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner…

Elektro- und Wasserstoffbusförderung

Mit Vollgas Richtung Verkehrswende: Die Verkehrsunternehmen im in Nordrhein-Westfalen rüsten ihre Busflotten weiter auf umwelt- und klimafreundliche Antriebstechnologien um. Gefördert wird die hierfür nötige Werkstatt- und Ladeinfrastruktur mit einem Fördersatz von bis zu 90 %. Dies sorgt zukünftig für sinkende CO2-Emissionen und eine verbesserte Klimabilanz des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).Gefördert werden bei einem Ausbau der batterieelektrisch- oder wasserstoffbetriebenen Linienbusflotte…

Schienenpersonennahverkehr - Infrastrukturmaßnahmen an Großbahnhöfen

Die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturen des GVFG-Bundesprogramms unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung verkehrlicher Vorhaben.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).

Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken sowie zur Elektrifizierung vorhandener Schienenstrecken für den Schienenpersonennahverkehr

Die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturen des GVFG-Bundesprogramms unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung verkehrlicher Vorhaben.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Zweckverbände
Private Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).Hier: Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken sowie zur…

Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen

Zweck der Förderung ist die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im Streifgebiet Westmünsterland auch bei Pferden und es soll die Billigkeitsleistung der Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Nutz- und Haustieren, einschließlich Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunden sowie verbundenen Sachschäden dienen.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte
Vereine
Privatpersonen
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung
Der Wolf ist in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet in Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, dem Wolf Schutz zu gewähren und dessen Überleben dauerhaft zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Richtlinie, durch den Wolf verursachte Schäden zu verhindern oder zu verringern, um damit die Akzeptanz der Wiederbesiedlung durch den Wolf zu…

Öffentlicher Personennahverkehr - Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse

Die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturen des GVFG-Bundesprogramms unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung verkehrlicher Vorhaben.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).Hier: ÖPNV-Investitionsmaßnahmen, für die das besondere Landesinteresse im…

Öffentlicher Personennahverkehr - Infrastrukturmaßnahmen des GVFG-Bundesprogramms

Die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturen des GVFG-Bundesprogramms unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung verkehrlicher Vorhaben.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).Hier: ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen des GVFG-Bundesprogramms (§13 Abs. 1 Nr. 1 ÖPNVG NRW).

Erneuerung der kommunalen Schiene

Durch die Erneuerung der kommunalen Schieneninfrastruktur sollen die Stadt- und Straßenbahnsysteme in NRW auf den neuesten Stand gebracht und zukunftssicher gemacht werden.
Antragsfrist:
17.11.2019 31.12.2031
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land fördert die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031. Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht werden. 

Barrierefreie Gestaltung von Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen und von vorhandenen Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs

Um die vollständige Barrierefreiheit im Sinne des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu erreichen, wird eine Förderung des barrierefreien Haltestellenausbaus für Bus, Straßen- und Stadtbahnhaltestellen angeboten.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Integration
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land bietet die Möglichkeit der Förderung der Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen mit einem Fördersatz bis zu 90 % in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten, um die Aufgabenträger zu unterstützen und das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen. Der Fördertatbestand des besonderen Landesinteresses laut §13 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in…