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Innovationsförderung neuer Technologien im Öffentlichen Personennahverkehr

Es werden Investitionen in neue Technologien gefördert, um eine Erprobung im Praxiseinsatz zu unterstützen.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Es sind Investitionen förderfähig, durch die neue Technologien im ÖPNV erprobt werden sollen. Es geht bei der Förderung darum, die Beschaffung der für die Erprobung im ÖPNV-Praxiseinsatz erforderlichen "Versuchsträger" finanziell zu unterstützen. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kreise, Städte und Gemeinden, 
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen, 
  • Eisenbahnunternehmen,
  • juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Investition dient der Erprobung neuer Technologien.
  • Die Maßnahme ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.

Rechtliche Grundlage

§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ÖPNVG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontaktadressen der bewilligenden Zweckverbände

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
  • Zweckverband go.Rheinland
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)