Innovationsförderung neuer Technologien im Öffentlichen Personennahverkehr
Antragsfrist:
01.01.2017 – 31.12.2031
01.01.2017 – 31.12.2031
Antragstellung möglich
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Es sind Investitionen förderfähig, durch die neue Technologien im ÖPNV erprobt werden sollen. Es geht bei der Förderung darum, die Beschaffung der für die Erprobung im ÖPNV-Praxiseinsatz erforderlichen "Versuchsträger" finanziell zu unterstützen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kreise, Städte und Gemeinden,
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen,
- Eisenbahnunternehmen,
- juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.
Fördervoraussetzungen
- Die Investition dient der Erprobung neuer Technologien.
- Die Maßnahme ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontaktadressen der bewilligenden ZweckverbändeFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
- Zweckverband go.Rheinland
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)