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Ihr Antrag wurde bewilligt – wie geht es weiter?

Nach der Bewilligung stehen wichtige Schritte an, z. B. die Anforderung von Auszahlungen, sogenannte Mittelabrufe, oder das Einreichen Ihrer Verwendungsnachweise. Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen.

Wichtiger Hinweis zum Start Ihres Projekts

Auch wenn Ihr Antrag bereits bewilligt wurde: Bitte starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn der Bescheid rechtlich gültig ist – also bestandskräftig. Das heißt: Es muss eine gewisse Frist vergehen, in der z. B. Widersprüche möglich sind. In Ihrem Bewilligungsbescheid steht, ab wann Sie offiziell loslegen dürfen.

Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Ihr Antrag wurde erfolgreich bewilligt – jetzt können Sie die Fördermittel abrufen und nutzen. Damit alles reibungslos verläuft, gibt es zwei wichtige Schritte:

  1. Das Abrufen Ihrer Förderung.
  2. Die Angabe, wofür Sie die Mittel verwendet haben.

Mittelabruf – Auszahlung der Förderung

Damit Sie die bewilligten Gelder erhalten, müssen Sie einen Mittelabruf stellen. Dabei geben Sie zuerst die Höhe der aktuell benötigten Mittel an. Je nach Förderung können Teilbeträge oder die gesamte Summe abgerufen werden. Zu jedem Mittelabruf gehört auch der Verwendungszweck – eine Begründung, wofür das Geld jetzt verwendet werden soll.

Die genauen Vorgaben zum Mittelabruf finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid. Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung.

Verwendungsnachweis – Nachweis der Mittelverwendung

Sofern im Bewilligungsbescheid nichts anderes festgelegt ist, müssen Sie nach Abschluss des Vorhabens nachweisen, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Dazu dient der Verwendungsnachweis, der in der Regel folgende Informationen enthält:

  • Auflistung der tatsächlich angefallenen Ausgaben.
  • Belege wie z. B. Rechnungen und Kontoauszüge, welche die Mittelverwendung dokumentieren.
  • Einen kurzen Bericht, der beschreibt, wie das geförderte Vorhaben umgesetzt wurde.

Der Verwendungsnachweis stellt sicher, dass die Gelder zweckentsprechend eingesetzt wurden, und ist verpflichtend. Wird der Nachweis nicht erbracht, werden die Fördermittel zurückgefordert. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie ebenfalls Ihrem Bewilligungsbescheid.