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Barrierefreie Gestaltung von Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen und von vorhandenen Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs

Um die vollständige Barrierefreiheit im Sinne des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu erreichen, wird eine Förderung des barrierefreien Haltestellenausbaus für Bus, Straßen- und Stadtbahnhaltestellen angeboten.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Integration
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Land bietet die Möglichkeit der Förderung der Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen mit einem Fördersatz bis zu 90 % in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten, um die Aufgabenträger zu unterstützen und das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen. Der Fördertatbestand des besonderen Landesinteresses laut §13 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) bietet hier eine entsprechende Möglichkeit, Haltestellen von Bussen, Straßen- und Stadtbahnen und besonderen Bahnen (z. B. der H-Bahn, dem Skytrain oder der Schwebebahn) zu fördern.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kreise, kreisfreien Städte und einige kreisangehörige Städte, deren Verkehrsunternehmen und den jeweiligen kommunalen Beteiligungsgesellschaften

Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahme dient der Herstellung der Barrierefreiheit.
  • Die Maßnahme ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
  • Die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit wird möglichst weitreichend entsprochen.

Rechtliche Grundlage

§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ÖPNVG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontaktadressen der bewilligenden Zweckverbände

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
  • Zweckverband go.Rheinland
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)