Erneuerung der kommunalen Schiene
Antragsfrist:
17.11.2019 – 31.12.2031
17.11.2019 – 31.12.2031
Antragstellung möglich
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Das Land fördert die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031. Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen
- Betreiber von Stadt- und Straßenbahnsystemen
Fördervoraussetzungen
- Für die Infrastruktur besteht ein dringender Erneuerungsbedarf.
- Die Maßnahme ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
- Die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit wird möglichst weitreichend entsprochen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
- Zweckverband go.Rheinland
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)