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Erneuerung der kommunalen Schiene

Durch die Erneuerung der kommunalen Schieneninfrastruktur sollen die Stadt- und Straßenbahnsysteme in NRW auf den neuesten Stand gebracht und zukunftssicher gemacht werden.
Antragsfrist:
17.11.2019 31.12.2031
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Land fördert die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031. Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht werden. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen
  • Betreiber von Stadt- und Straßenbahnsystemen

Fördervoraussetzungen

  • Für die Infrastruktur besteht ein dringender Erneuerungsbedarf.
  • Die Maßnahme ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
  • Die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit wird möglichst weitreichend entsprochen.

Rechtliche Grundlage

§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ÖPNVG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
  • Zweckverband go.Rheinland
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)