Direkt zum Inhalt

Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken sowie zur Elektrifizierung vorhandener Schienenstrecken für den SPNV

Die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturen des GVFG-Bundesprogramms unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung verkehrlicher Vorhaben.
Antragsfrist:
01.01.2017 31.12.2031
Antragstellung möglich

Zweckverbände
Private Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie weiteren Mitteln Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).

Hier: Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken sowie zur Elektrifizierung vorhandener Schienenstrecken für den SPNV (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ÖPNVG NRW).

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Zweckverbände,
  • Private Verkehrsunternehmen​.

Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen sein, insbesondere bei Ausgaben von über 5 Millionen Euro.
  • Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Einbindung in den ÖPNV-Verbund und die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Rechtliche Grundlage

§ 13 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontaktadressen der bewilligenden Zweckverbände

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
  • Zweckverband go.Rheinland
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)