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Fördermaßnahmen

(153 Ergebnisse)

NRW.BANK.Kommunal

Mit NRW.BANK.Kommunal erhalten Kommunen und andere kommunalkreditfähige Antragsteller eine passgenaue und flexible Finanzierung, die sich genau am jeweiligen Vorhaben orientiert. Laufzeiten und Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren sowie optionale Tilgungsfreijahre von 0 bis zu 5 Jahren geben Ihnen Planungssicherheit und finanziellen Spielraum.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Zweckverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Darlehen
Mit NRW.BANK.Kommunal erhalten Kommunen und andere kommunalkreditfähige Antragsteller eine passgenaue und flexible Finanzierung, die sich genau am jeweiligen Vorhaben orientiert. Laufzeiten und Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren sowie optionale Tilgungsfreijahre von 0 bis zu 5 Jahren geben Ihnen Planungssicherheit und finanziellen Spielraum. Über …

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen ist ein Förderdarlehen bis zu 35 Jahre für Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Privatpersonen
Bau
Wohnen
Darlehen
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen ist ein Förderdarlehen bis zu 35 Jahre für Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

NRW.BANK.Universal Direkt

NRW.BANK.Universal Direkt ist ein Förderdarlehen bis 1 Mio. € bis zu 20 Jahre für Investitionen. Bei vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sagt die NRW.BANK die Refinanzierung des an den/die Endkreditnehmer(in) auszureichenden Darlehens innerhalb der Servicezeiten sofort zu.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Darlehen
NRW.BANK.Universal Direkt ist ein Förderdarlehen bis 1Mio. € bis zu 20 Jahre für Investitionen. Bei vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sagt die NRW.BANK die Refinanzierung des an den/die Endkreditnehmer(in) auszureichenden Darlehensinnerhalb der Servicezeiten sofort zu. 

NRW.BANK.Wohneigentum

NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen bis zu 35 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Privatpersonen
Wohnen
Darlehen
NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen bis zu35 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum.

NRW.Mikrodarlehen

NRW.BANK. Mikrodarlehen ist ein Förderdarlehen bis 50.000 € bis zu 10 Jahre für Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, sowie Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Wirtschaft
Unternehmensgründung
Start-ups und Gründungen
Darlehen
NRW.BANK. Mikrodarlehen ist ein Förderdarlehen bis50.000 € bis zu 10 Jahre für Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, sowie Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Heimat-Scheck

Der Heimat-Scheck ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleine Projekte zur Vermittlung von Heimatgeschichte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.
Antragsfrist:
01.11.2025 31.10.2026
Antragstellung möglich

Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Ehrenamt
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.

Heimat-Fonds

Der Heimat-Fonds wertschätzt sowohl die Arbeit einer Initiative, die sich ein Heimatprojekt vorgenommen hat, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieses Projekts beitragen.
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Ehrenamt
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.

Heimat-Preis

Öffentliche Wertschätzung für beispielhaftes lokales Engagement vor Ort
Antragsfrist:
01.11.2025 31.10.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Ehrenamt
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Mit dem Heimat-Preis, den das Land den Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens auf Antrag finanziert, kann vorbildliches ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet werden.

Heimat-Werkstatt

Gefördert werden Formate, in denen Bürgerinnen und Bürger miteinander darüber ins Gespräch kommen, was ihre Heimat ausmacht und sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet.
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Kinder und Jugend
Integration
Stadtentwicklung
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Jede Region, jede Stadt, Gemeinde und auch jedes Stadtviertel hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Die „Heimat-Werkstatt“ richtet sich ausdrücklich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden sollen. Damit Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen, die das Gemeinschaftsbewusstsein stärken.

Heimat-Zeugnis

Unterstützung für Vorhaben, mit denen „Zeugen“ unserer Heimat und die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und besonders interessanter Form aufgearbeitet bzw. präsentiert werden.
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Die „Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können. Zugleich wird damit – je nach Projekt – ein Beitrag zur Bewahrung und Pflege derartiger Orte und Bauwerke und damit des öffentlichen Erscheinungsbildes im Ort bzw. im Stadtviertel geleistet