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NRW.BANK.Impuls KI

Die NRW.BANK fördert Vorhaben, mit denen Unternehmen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen vorbereiten. Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen (Modul A) sowie der Test von KI-Systemen (Modul B) für einen konkreten Anwendungsfall.
Antragsfrist:
01.01.2026 01.01.9999
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI unterstützt die NRW.BANK den Mittelstand in NRW bei der digitalen Transformation. Mit Hilfe der Förderung sollen KMU ihre Entscheidungsgrundlage für Investitionen in künstlicher Intelligenz (KI) verbessern und eine erfolgreiche Implementierung von KI-Systemen vorbereiten.

Förderfähige Beratungsinhalte in Modul A sind:

  • Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und die Erarbeitung von Zielen zur Anwendung von KI
  • Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen
  • Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI
  • Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI

In Modul B werden die Erstellung einer Testversion und die Durchführung des Tests des KI-Systems gefördert. Mit dem Test soll geprüft werden, ob die zu testenden KI-Systeme den angestrebten Nutzen erreichen und Anforderungen der KMU erfüllen.

Gefördert werden insbesondere die Ausgaben für externe Beratungs- und Testdienstleistungen. In Modul B sind zudem in geringem Umfang auch Ausgaben für Softwarelizenzen, Miete für Hardware und Ausgaben für den Zugang zu Testinfrastrukturen förderfähig.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Fördervoraussetzungen

  • Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: a) Das Vorhaben hat einen klaren Fokus auf eine beabsichtigte Anwendung von KI im Unternehmen und lässt sich einem der Module zuordnen. b) Die Durchführung eines Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. c) Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen und wird auch bis Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen. d) Eine Förderung nach dieser Richtline kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren höchstens zweimal durch dasselbe KMU in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von künstlicher Intelligenz in kleinen und mittleren Unternehmen - NRW.BANK.Impuls KI

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen
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