NRW kann schwimmen!
Antragsfrist:
07.01.2026 – 16.02.2026
07.01.2026 – 16.02.2026
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Sport
Zuschuss/Zuweisung
Landesprogramm „NRW kann schwimmen!"
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Zuwendungsempfänger sind Schwimmsport treibende Vereine und Verbände sowie weitere private Anbieter.
Fördervoraussetzungen
- Die Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie unter https://bass.schule.nrw/20113.htm.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Schwimmkursen im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!"
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Ministerium für Schule und Bildung NRW
- Landesstelle für den Schulsport NRW