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NRW kann schwimmen!

Mit dem Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Ferienschwimmkurse für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schwimmfähigkeit noch nicht ausreichend entwickelt haben, besonders ängstlich sind oder besonderer Förderung bedürfen. Die den schulischen Schwimmunterricht ergänzenden Angebote zum Erlernen des Schwimmens finden in der Regel in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt.
Antragsfrist:
07.01.2026 16.02.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Sport
Zuschuss/Zuweisung

Landesprogramm „NRW kann schwimmen!"

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • ​Zuwendungsempfänger sind Schwimmsport treibende Vereine und Verbände sowie weitere private Anbieter.

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie unter https://bass.schule.nrw/20113.htm.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Schwimmkursen im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!"

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Ministerium für Schule und Bildung NRW
  • Landesstelle für den Schulsport NRW