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Projektförderung für die Steinkohlerückzugsgebiete

Ob Machbarkeitsstudie, Bedarfsanalyse oder Feldversuch – wir haben das passende Angebot um Sie bei der Projektentwicklung im 5-StandorteProgramm zu unterstützen. Bewerben Sie sich mit Ihrem Vorhaben um einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent!
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Arbeit
Start-ups und Gründungen
Wirtschaft
Infrastruktur
Strukturwandel und -entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Mit der Projektförderung für Steinkohlerückzugsgebiete verstärkt das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des 5-StandorteProgramms.

Wir fördern:

  • Machbarkeitsuntersuchungen für Projekte
  • Planungsstudien
  • Bedarfs-/ Potenzialanalysen 

Mit dem 5-StandorteProgramm unterstützen Bund und Land die Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna bei ihrer Transformation nach dem Ende der Kohleverstromung. Hierfür stehen rund 662 Millionen Euro für die Umsetzung innovativer und zukunftsträchtiger Projekte aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen bereit.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Die fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und der Kreis Unna
  • ​Gemeindeverbände, Öffentliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, Private Unternehmen im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm

Fördervoraussetzungen

  • Ihre Projektidee steht im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm.
  • Das Vorhaben unterstützt das 5-StandorteProgramm oder unterstützt und beschleunigt die Projektentwicklung im 5-StandorteProgramm.
  • Sie haben erfolgreich mit ihrer Projektidee an einem Auftaktgespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen.

Rechtliche Grundlage

Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Münster
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Das Projektbüro der Business Metropole Ruhr in Essen steht allen Interessierten als erster Ansprechpartner zur Verfügung.

Nein, Vorhaben können jederzeit vorgestellt und eingereicht werden.

Grundsätzlich dürfen Vorhaben erst mit Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Sie stellen Ihre Projektidee in einem ersten Auftaktgespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vor. Wenn Ihr Vorhaben dort als förderwürdig eingestuft wird, können Sie unmittelbar Ihren Antrag digital einreichen.

Die Bewilligung des Projektes übernehmen die Dezernate 34 bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf oder Münster.

Weiterführende Links und Downloads