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Zuwendungsbescheid

Nachdem der Antrag auf Förderung gestellt worden ist, prüft die Bewilligungsbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung vorliegend. Dann erlässt die Bewilliungsbehörde einen Bescheid-den Zuwendungsbescheid. Der Zuwendungsbescheid enthält u.a.:
 

  • die Zusage der Förderung,
  • die Höhe der Zuwendung,
  • die Allgemeinen Nebenbestimmungen (siehe ANBest).

Weitere Anlagen zum Bewilligungsbescheid können sein:

  • der geprüfte Kosten- und Finanzierungsplan,
  • Vordrucke für den Mittelabruf,
  • Formulare für den Zwischennachweis,
  • Formulare für den Verwendungsnachweis.

Da in dem Zuwendungsbescheid Mittel bewilligt werden, wird er auch Bewilligungsbescheid genannt.

Unsere Empfehlung: 
Lesen Sie immer sowohl den Zuwendungsbescheid als auch seine Anlagen bis zum Ende durch, um eine rund-um erfolgreiche Durchführung Ihres Förderprojektes zu ermöglichen.