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ANBest

Die Abkürzung „ANBest“ bedeutet nichts anderes als: „Allgemeine Nebenbestimmungen“. Sie sind Bestandteil eines jeden Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

In den „ANBest“ werden Regelungen getroffen, die in jedem Falle einzuhalten sind. So wird zum Beispiel geregelt, wie die Zuwendung anzufordern und wie diese zu verwenden ist.

Die „ANBest“ gibt es als 
a)    ANBest-P: Für Zuwendungen zur Projektförderung. Für bspw. Vereine, Initiativen, Privatpersonen. 
b)    ANBest-G: Für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden und Gemeindeverbände.
c)    ANBest-I: Für institutionelle Förderungen.

Unsere Empfehlung: 
Lesen Sie sich sowohl den Zuwendungsbescheid als auch die Anlagen bis zum Ende durch, um eine rundum erfolgreiche Durchführung Ihres Förderprojektes zu er-möglichen.