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Zuwendung

Eine Zuwendung ist eine Leistung des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung – also z. B. an Vereine, Stiftungen, Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen. 

Sie dient dazu, bestimmte Maßnahmen oder Zwecke im öffentlichen Interesse zu fördern, ohne dass ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht.