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Bewilligungsbehörde
Im Förderwesen bezeichnet die Bewilligungsbehörde die zuständige Stelle, die über Förderanträge entscheidet. Sie prüft die Fördervoraussetzungen, erlässt den Bewilligungsbescheid und ist für die Auszahlung sowie gegebenenfalls die Rückforderung von Fördermitteln zuständig. Zudem überwacht sie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und kann Auflagen oder Nebenbestimmungen festlegen.