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Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis dient dem Nachweis darüber, wie die erhaltenen Fördermittel verwendet wurden. Der Zuwendungsbescheid gibt Auskunft darüber, wann er bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  • Sachbericht:
    Beschreibt inhaltlich, wofür und wie die Mittel verwendet wurden (siehe auch Sachbericht).
  • Zahlenmäßiger Nachweis:
    Listet sämtliche Einnahmen und Ausgaben auf. Bei Projektförderungen nach ANBest-P ist zusätzlich eine Belegliste erforderlich, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden.

Sonderfall: Einfacher Verwendungsnachweis
Bei einem einfachen Verwendungsnachweis genügt eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben.

In beiden Fällen müssen keine Belege eingereicht werden – sie sind jedoch aufzubewahren, da die Bewilligungsbehörde sie im Rahmen einer Prüfung anfordern kann.