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Mittelanforderung

Bei vielen Förderungen wird die bewilligte Summe nicht automatisch ausgezahlt, sondern erst, wenn eine Mittelanforderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde) eingereicht wird. In solchen Fällen wird nur der Teil der Zuwendung ausgezahlt, auf den Sie aufgrund konkreter, zu begleichender Rechnungen Anspruch haben.

Die Mittelanforderung ist vergleichbar mit einem vorausgefüllten Überweisungsbeleg. Die erforderlichen Angaben sind dem entsprechenden Vordruck zu entnehmen.

Weitere Einzelheiten zur Auszahlung regelt Nummer 1 der jeweiligen ANBest (Allgemeine Nebenbestimmungen).

Wichtig: 
Die angeforderte Zuwendung darf nicht höher sein als die Summe der Mittel, die Sie innerhalb von zwei 
Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Ansonsten können Zinsen anfallen.