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Anteilsfinanzierung

Bei der Anteilsfinanzierung übernimmt die Fördermittelgeberin bzw. der Fördermittelgeber einen festgelegten Prozentsatz der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projekts. 

Zuwendungsfähig sind dabei nur die Ausgaben, die laut der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms als förderfähig anerkannt sind. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Förderung.

Neben der Anteilsfinanzierung gibt es noch die Festbetrags- und die Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Art der Finanzierung –wird üblicherweise in der Förderrichtlinie festgelegt.

Beispiel: 
Die Gesamtausgaben betragen 10.000 Euro. Sie erhalten eine Anteilsfinanzierung von 50 %. Ihre Zuwendung beträgt demnach 5.000 Euro.