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Fehlbedarfsfinanzierung

Die Fehlbedarfsfinanzierung deckt nur den Anteil der förderfähigen Kosten ab, den die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht selbst aufbringen oder durch Drittmittel decken kann.

Beispiel: 
Die Gesamtkosten für ein Projekt belaufen sich auf 10.000 Euro. Hiervon können Antragstellende 6.000 Euro selbst aufbringen. Die Förderung im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt in diesem Fall die 4.000 Euro, die Ihnen noch fehlen, um die Gesamtkosten des Projekts decken zu können.