Zweckbindung
Die Zweckbindung bedeutet, dass die gewährte Zuwendung ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck verwendet werden darf.
Das heißt: Die Fördermittel sind gebunden an ein bestimmtes Vorhaben, z. B. ein Projekt, eine Maßnahme oder einen definierten Förderzweck – und dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.