Bitte beachten Sie:
Dieses Portal befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Anträge und Fördermöglichkeiten werden laufend ergänzt.
Zweckbindung
Die Zweckbindung bedeutet, dass die gewährte Zuwendung ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck verwendet werden darf.
Das heißt: Die Fördermittel sind gebunden an ein bestimmtes Vorhaben, z. B. ein Projekt, eine Maßnahme oder einen definierten Förderzweck – und dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.