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Betriebsmittelreserve
Aktuell müssen institutionell geförderte Einrichtungen nicht verbrauchte Mittel zum Jahresende zurückführen. Dadurch können am Jahresanfang Liquiditätsprobleme entstehen.
Um das zu verhindern, wird den geförderten Einrichtungen künftig zugestanden, zum Jahresende eine schmale Reserve (2/12 der Fördermittel) bilden zu können, wenn im Folgejahr eine Förderung (weiter-)besteht. Die Bemessungsgrundlage bildet der jährliche Zuwendungsbetrag.