Bitte beachten Sie:
Dieses Portal befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Anträge und Fördermöglichkeiten werden laufend ergänzt.
Bemessungsgrundlage
Im Förderwesen bezeichnet die Bemessungsgrundlage in der Regel die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben, auf deren Basis der Förderanteil (z. B. 60 % der Ausgaben) berechnet wird.
Beispiel:
Wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts 100.000 Euro betragen und die Förderung 60 % beträgt, dann ist die Bemessungsgrundlage 100.000 Euro – und die Fördersumme beträgt 60.000 Euro.