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Zweckbindungsfrist

Die Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein mit Fördermitteln beschaffter Gegenstand ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck verwendet werden darf. 
Während dieser Frist darf der Gegenstand nicht verkauft, vermietet oder anderweitig zweckentfremdet genutzt werden.

Die Länge der Zweckbindungsfrist wird im Zuwendungsbescheid geregelt.