Bitte beachten Sie:
Dieses Portal befindet sich derzeit im Aufbau. Weitere Anträge und Fördermöglichkeiten werden laufend ergänzt.
Maßnahmenbeginn
Der Maßnahmenbeginn meint den Zeitpunkt, ab dem eine zu fördernde Maßnahme als begonnen gilt. Als Vorhabenbeginn ist dabei grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages zu werten.
Ein Projekt darf in der Regel erst dann begonnen wer-den, wenn der Bewilligungsbescheid bekanntgegeben wurde. Fangen Sie ein Projekt vorher an, führt dies da-zu, dass Ihnen keine Förderung mehr gewährt werden darf (siehe auch „Vorzeitiger Maßnahmenbeginn“).
Beispiel:
Für Ihr Projekt benötigen Sie Ausstellungstafeln. Nachdem Sie Ihren Zuwendungsbescheid in Händen halten (nicht vorher!), bestellen Sie diese bei einem örtlichen Unternehmen. Sie gehen einen Kaufvertrag ein und schließen damit einen Lieferungsvertrag ab.