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Heimat-Fonds

Der Heimat-Fonds wertschätzt sowohl die Arbeit einer Initiative, die sich ein Heimatprojekt vorgenommen hat, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieses Projekts beitragen.
Antragsfrist:
01.11.2025 31.10.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Ehrenamt
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Zuwendung als Anteilfinanzierung (50 %), Fördersumme von > 2.500 Euro bis 50.000 Euro

Laufend

Laufend

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Eine Übersicht über die örtlich-zuständigen Bezirksregierungen und jeweilige Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.

Downloads und weiterführende Links