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Vollfinanzierung

Bei einer Vollfinanzierung werden die gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme durch die Förderung abgedeckt. Die Einbringung von Eigenmitteln oder weiterer Fördermittel ist nicht erforderlich.

Die Vollfinanzierung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. 


Beispiel:
Fördernehmende erhalten eine Förderung im Rahmen einer Vollfinanzierung für ihr Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 8 000 Euro. Die Förderung deckt die 8 000 Euro Gesamtkosten vollständig ab, sodass keine weiteren Gelder benötigt werden.