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Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (VV zur LHO)

Verwaltungsvorschriften konkretisieren die grundsätzlichen Regelungen des Gesetzes, auf welches sie sich beziehen.

Die Verwaltungsvorschriften richten sich an die bewilligenden Stellen und konkretisieren, wie genau beispielsweise das Zuwendungsverfahren aussehen soll.