Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland
Antragsfrist:
03.05.2018 – 30.05.2026
03.05.2018 – 30.05.2026
Antragstellung möglich
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Politische Bildung
Schule
Zuschuss/Zuweisung
Seit Mai 2018 fördert das Schulministerium Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten im In- und europäischen Ausland. Damit unterstützt das Land die konkrete Auseinandersetzung mit den Spuren des Holocausts und den vielfältigen Formen des Erinnerns und Gedenkens.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Fördervereine (e.V.) öffentlicher Schulen,
- Fördervereine (e.V.) von Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Gemeinschaftliche An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich gemieteter Reisebusse, nicht jedoch mit Pkw),
- Nachweis der pädagogischen Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Fachunterricht (beispielsweise durch eine bestehende Bildungspartnerschaft im Rahmen von Bildungspartner NRW),
- Bei Fahrten im Inland müssen mindestens sechs Schulstunden am Ort der Erinnerungs- /Gedenkstätte verbracht werden. Bei Fahrten ins Ausland müssen jeweils sechs Schulstunden an zwei Tagen Schulstunden am Ort der Erinnerungs- /Gedenkstätte verbracht werden. Bei Fahrten in die Niederlande, Belgien, Luxemburg oder Frankreich können die Regelungen von Satz 1 bezüglich der Inlandsfahrten angewendet werden,
- Begleitung der Fahrt durch eine Fachlehrkraft mit Kenntnis historisch-politischer Bildung,
- Der ausschließliche Besuch von Museen, Archiven oder ähnlichem ist nicht förderfähig.
Rechtliche Grundlage
Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von BezirksregierungenWeiterführende Links und Downloads
Beratung durch Bildungspartner NRW
https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/de/angebote/foerderung/gedenkstaettenfahrten/gedenkstaettenfahrten.html