ZunA NRW - Förderbereich 6 (2026): Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW
24.03.2026 – 31.12.2026
Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.
Dies umfasst insbesondere die Bereiche nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur oder Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollten praxisnah und anwendungsorientiert ausgestaltet sein und den Wissenstransfer berücksichtigen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Als Zuwendungsempfänger kommen Forschungseinrichtungen in Frage. Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungsinstitute unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich oder privatrechtlich) oder ihrer Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung besteht und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreiten. Von der Förderung umfasst sind ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn eins der folgenden Kriterien vorliegt:
- die Ausbildung von mehr oder besser qualifizierten Humanressourcen (Lehre & Fortbildung)
- die unabhängige Forschung und Entwicklung (FuE) zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses
- die Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikation, Internet etc.)
Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, ist die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit förderunschädlich, wenn die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können.
Die Zuwendungsberechtigten können sich Unternehmen (z. B. Ingenieurbüros, Gewerbe- und Industriebetriebe) als Kooperationspartner bedienen. Hiermit sind Unternehmen oder Einrichtungen gemeint, deren Vorhaben der Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie dienen.
Fördervoraussetzungen
- Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr IV-7 61.09.06.02-000005 Vom 24. Oktober 2023
Kontakt und Ansprechperson
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