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Zivilgesellschaftliches Engagement von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Sie sind eine Organisation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und stehen für die eigene erfolgreiche Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, deren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen ist. Dann können Sie von Fördermitteln profitieren, um sich als Organisation weiterzuentwickeln oder Projekte durchzuführen, die die Integration in Nordrhein-Westfalen vorantreiben und zivilgesellschaftliches Engagement stärken.
Antragsfrist:
09.09.2025 21.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Vereine
Integration
Zuschuss/Zuweisung

Das Förderprogramm umfasst drei verschiedene Arten von Förderungen für das zivilgesellschaftliche Engagement von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Welche Förderung geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, wie erfahren die Organisation ist:

  • Die Anschubförderung gibt relativ neu gegründeten Organisationen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihre Organisation weiterzuentwickeln.
  • Die Einzelprojektförderung ermöglicht Organisationen die Durchführung von Projekten, die die politische, soziale und demokratische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verbessern, interkulturellen und religiösen Dialog gestalten, Diskriminierung bekämpfen und das friedliche Miteinander fördern.
  • Die Partnerprojektförderung zielt darauf ab, dass erfahrene Organisationen unerfahrene Initiativen und Vereine von Menschen mit Einwanderungsgeschichte unterstützen, qualifizieren und vernetzen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte,
  • Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Sinne dieser Richtlinie sind Vereine, bei denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv Verantwortlichen Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind. Zur Bestimmung des Merkmals Einwanderungsgeschichte ist die Definition nach § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes maßgeblich.

Fördervoraussetzungen

  • Alle Fördervoraussetzungen sind unter Nr. 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderrichtlinie zu finden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Servicestelle für Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte der Bezirksregierung Arnsberg berät und unterstützt die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Organisationen bei allen Fragen rund um das Förderverfahren des Landes. Informationen dazu sind unter dem Punkt „Kontakt zum Förderprogramm für den Antragsteller“ zu finden.

Die landesgeförderte Fachberatung Migrantenselbstorganisationen berät, qualifiziert und vernetzt Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen.
Informationen zu den Beratungs- und Seminarangeboten sowie zu Veranstaltungen sind zu finden unter https://www.mso-nrw.de/.

Weiterführende Links und Downloads