WirtschaftsflächenPLUS
30.10.2026 – 10.02.2027
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur unterstützen Bund und Land zahlreiche Investitionsvorhaben. Ein Schwerpunkt ist die Schaffung neuer und attraktiver Wirtschaftsstandorte mit dem Förderprogramm „WirtschaftsflächenPLUS“. Rund 100 Millionen Euro stehen dazu in den kommenden Jahren aus dem Nordrhein-Westfalen Plan für gute Infrastruktur zur Verfügung.
Ziel ist es die Kommunen des Landes bei der Bereitstellung moderner, nachhaltiger und resilienter Zukunftsstandorte für die Ansiedlung von Unternehmen zu unterstützen. Die entstehenden Wirtschaftsflächen sind der Motor für die Transformation sowie die Schaffung von gut bezahlten Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.
Gefördert werden kann der Ankauf von Flächenanteilen einer Wirtschaftsfläche, die als öffentliche Infrastruktur genutzt werden sollen. Hierzu zählen u. a. Grün- und Retentionsflächen und Bereiche, die für Verkehrsinfrastruktur, Versorgungseinrichtungen und ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt werden sollen. Zuwendungsempfangende können hierfür einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Erwerbsausgaben erhalten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen,
- Gesellschaften und Einrichtungen in ausschließlicher Trägerschaft der Gemeinden/Gemeindeverbänden, des Landes oder eines Zusammenschlusses dieser Gebietskörperschaften
Fördervoraussetzungen
- Das Grundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
- Der Grunderwerb erfolgt innerhalb von zwölf Monaten, nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids.
- Die Entwicklung der Wirtschaftsfläche sowie der dazugehörigen Infrastruktur soll innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb des Grundstücks begonnen werden. Als Beginn gelten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Beauftragung von Gutachten.
- Die Förderung erfolgt zum Marktpreis. Dieser muss durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung von Wirtschaftsflächen (RL WirtschaftsflächenPLUS)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDie Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Die Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierungen stehen allen Interessierten als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Gefördert werden kann der Kaufpreis für die Flächenanteile, die auf die öffentliche Infrastruktur entfallen, zuzüglich der anteiligen Erwerbsnebenausgaben sowie notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen, wie z. B. Bodenuntersuchungen.
Förderanträge sind bis zum 10. Februar 2027 einzureichen.