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WirtschaftsflächenPLUS

Starten Sie jetzt durch: Mit dem Erwerb einer Potenzialfläche den ersten Schritt in Richtung Zukunftsstandort machen! Nutzen Sie Ihre Chance und sichern Sie sich einen attraktiven Zuschuss von bis zu 90 Prozent.
Antragsfrist:
30.10.2026 – 10.02.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Gemeindeverbände
Arbeit
Wirtschaft
Start-ups und Gründungen
Infrastruktur
Strukturwandel und -entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur unterstützen Bund und Land zahlreiche Investitionsvorhaben. Ein Schwerpunkt ist die Schaffung neuer und attraktiver Wirtschaftsstandorte mit dem Förderprogramm „WirtschaftsflächenPLUS“. Rund 100 Millionen Euro stehen dazu in den kommenden Jahren aus dem Nordrhein-Westfalen Plan für gute Infrastruktur zur Verfügung. 

Ziel ist es die Kommunen des Landes bei der Bereitstellung moderner, nachhaltiger und resilienter Zukunftsstandorte für die Ansiedlung von Unternehmen zu unterstützen. Die entstehenden Wirtschaftsflächen sind der Motor für die Transformation sowie die Schaffung von gut bezahlten Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.

Gefördert werden kann der Ankauf von Flächenanteilen einer Wirtschaftsfläche, die als öffentliche Infrastruktur genutzt werden sollen. Hierzu zählen u. a. Grün- und Retentionsflächen und Bereiche, die für Verkehrsinfrastruktur, Versorgungseinrichtungen und ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt werden sollen. Zuwendungsempfangende können hierfür einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Erwerbsausgaben erhalten.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen,
  • Gesellschaften und Einrichtungen in ausschließlicher Trägerschaft der Gemeinden/Gemeindeverbänden, des Landes oder eines Zusammenschlusses dieser Gebietskörperschaften

Fördervoraussetzungen

  • Das Grundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
  • Der Grunderwerb erfolgt innerhalb von zwölf Monaten, nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids.
  • Die Entwicklung der Wirtschaftsfläche sowie der dazugehörigen Infrastruktur soll innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb des Grundstücks begonnen werden. Als Beginn gelten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Beauftragung von Gutachten.
  • Die Förderung erfolgt zum Marktpreis. Dieser muss durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung von Wirtschaftsflächen (RL WirtschaftsflächenPLUS)

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

Die Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierungen stehen allen Interessierten als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Gefördert werden kann der Kaufpreis für die Flächenanteile, die auf die öffentliche Infrastruktur entfallen, zuzüglich der anteiligen Erwerbsnebenausgaben sowie notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen, wie z. B. Bodenuntersuchungen.

Förderanträge sind bis zum 10. Februar 2027 einzureichen.

Weiterführende Links und Downloads