Umweltschecks "Naturschutz" NRW 2026
25.02.2026 – 30.09.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Engagement von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft engagieren und damit vor Ort aktiv Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen leisten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts
Fördervoraussetzungen
- Die antragstellende Person erklärt, dass die Zuwendung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt wird und sie keine terroristische Vereinigung ist oder terroristische Vereinigungen un-terstützt.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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