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Umweltschecks "Naturschutz" NRW 2026

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Engagement von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft engagieren und damit vor Ort aktiv Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen leisten.
Antragsfrist:
25.02.2026 30.09.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Engagement von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, die sich lokal und regional für den Erhalt und die Stärkung von Natur und Landschaft engagieren und damit vor Ort aktiv Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen leisten.​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts

Fördervoraussetzungen

  • Die antragstellende Person erklärt, dass die Zuwendung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt wird und sie keine terroristische Vereinigung ist oder terroristische Vereinigungen un-terstützt.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

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