Strukturwandel im Rheinischen Revier
01.10.2025 – 31.12.2038
Eine Region vor großen Herausforderungen
Das Rheinische Revier ist in vielerlei Hinsicht eine heterogene Region. Es vereint dicht besiedelte Ballungszentren und ländlich geprägte Gebiete, eine vielfältige Wirtschaftslandschaft und eine Infrastruktur, die nicht überall gleichermaßen gut ausgebaut ist. Zentraler Wirtschaftsfaktor war über Jahrzehnte der Braunkohleabbau, der durch den Energiekonzern RWE sowie ein umfangreiches Netzwerk aus Dienstleistern und Zulieferbetrieben geprägt wurde.
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Kohleausstieg bis spätestens 2030 steht die Region jedoch vor einem einschneidenden Wandel. Der Wegfall eines zentralen Wirtschaftszweigs birgt das Risiko eines Strukturbruchs: Arbeitsplatzverluste, Abwanderung und wirtschaftliche Stagnation könnten die Stabilität der Region gefährden. Ziel des Strukturwandels ist es daher, diese Risiken zu vermeiden und das Rheinische Revier für die Zukunft zu stärken.
Die Transformation der Region erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Neue Technologien und innovative Ansätze spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer klimaneutralen Wirtschaft. Gleichzeitig ist es notwendig, auch soziale und kulturelle Aspekte zu berücksichtigen, um die Bevölkerung aktiv in den Wandel einzubinden.
Bereiche wie Energieversorgung, Bauwesen, Mobilität, Stadt- und Landschaftsplanung sowie Bildung und Ernährung stehen exemplarisch für die Breite der notwendigen Veränderungen. Nur durch ganzheitliche Ansätze kann es gelingen, die Ziele des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP) zu erreichen und das Rheinische Revier zu einem Vorreiter des europäischen Klimaschutzes zu machen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände,
b) juristische Personen, die in ausschließlicher Trägerschaft der Gemeinden, der Gemeindeverbänden oder des Landes Nordrhein-Westfalen oder eines Zusammenschlusses der zuvor genannten Gebietskörperschaften stehen,
c) rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen befinden,
d) außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, die auf Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und entsprechenden
Ausführungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern finanziert werden, und
e) sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände dient. Bei solchen juristischen Personen ist nachzuweisen:
aa) dass ihnen eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände übertragen wurde, oder
bb) dass sie sich überwiegend, das heißt zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände befinden.
Die Antragsberechtigung setzt zudem voraus, dass das Vorhaben den regionalen Konsens durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier oder eine vergleichbare Auszeichnung der Landesregierung für seine Förderwürdigkeit erhalten hat.
Fördervoraussetzungen
- Nach dieser Richtlinie werden Investitionsvorhaben in den Fördergebieten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gefördert, soweit sie folgende Kriterien erfüllen: a) Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in den Fördergebieten oder b) Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Rheinisches Revier beziehungsweise der fünf Steinkohlekraftwerksstandorte. Die geförderten Investitionen sollen auch unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen nutzbar sein und müssen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen. In den Projektauswahlverfahren können die Voraussetzungen für eine Förderung ergänzend bestimmt werden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- BR Köln
- BAFA