Strukturförderung Soziokultur (Pilotphase)
24.11.2025 – 15.12.2025
Soziokulturelle Zentren sind Kultureinrichtungen, die Kultur und Kunst mit der alltäglichen Lebenswelt verknüpfen. Sie stehen für ein breitgefächertes und niedrigschwelliges Kulturprogramm, sind Orte der Begegnung, Teilhabe und kulturellen Vielfalt. Besonders in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration, sozialen Inklusion und zur Entwicklung einer lebendigen Zivilgesellschaft.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt gemäß Kulturgesetzbuch Vorhaben von soziokulturellen Zentren und Initiativen. Dabei zielt die Förderung auf künstlerische Programme und Konzepte, kulturelle Chancengleichheit, Diversität, Teilhabe und die Stärkung demokratischer Prozesse ab. Nach Möglichkeit sollen Planungssicherheit und langfristige Kulturentwicklungen berücksichtigt werden.
Dem Förderprogramm liegen folgende Ziele zu Grunde:
• Stabilisierung eines vielfältigen Kulturprogramms,
• Stärkung des soziokulturellen Profils,
• Entwicklung neuer kultureller Themen, Angebote und/oder Formate,
• Erhöhung der regionalen Strahlkraft.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Es handelt sich um ein Förderprogramm zur Stärkung der freien Szene. Die Antragsberechtigung wird anhand der folgenden Kriterien bewertet. Alle Punkte sind zwingend zu erfüllen.
- Die Einrichtung ist seit mindestens drei Jahren Mitglied bei Soziokultur NRW.
- Die Einrichtung befindet sich in freier Trägerschaft und erhält keine institutionelle Förderung des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW).
- Seit 2020 wurden mindestens drei Projektförderungen in künstlerisch-konzeptionell orientierten Programmförderungen von Soziokultur NRW, Fonds Soziokultur oder Bundesverband Soziokultur erfolgreich abgewickelt.
- Die Einrichtung kann ihr Kulturprofil darlegen.
- Die Einrichtung verfügt über eine nachhaltige Verantwortungsstruktur in Form einer hauptamtlichen Geschäftsführung und anfallende Personalkosten.
- Die Einrichtung unterstreicht ein Landesinteresse, indem es beispielsweise überregionale Bedeutung hat, zukunftsweisende Themen aufgreift oder innovative Formate umsetzt.
Fördervoraussetzungen
- Die Strukturförderung Soziokultur (Pilotphase) sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Die Antragstellung im Kulturweb bildet die zweite Stufe. Die Fördervoraussetzung ist erfüllt, wenn eine positive Juryentscheidung aus der ersten Verfahrensstufe vorliegt. Nähere Informationen finden Sie in den einschlägigen Fördergrundsätzen.
- Die Richtlinie für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich und die Honoraruntergrenzenmatrix wird bei der Planung der Honorarausgaben berücksichtigt.
- Die beantragte Zuwendung wird nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwendet und die Antragstellerin/der Antragsteller gehört keiner terroristischen Vereinigung an und unterstützt keine terroristische Vereinigung.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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