Struktur- und Dorfentwicklung
01.01.2026 – 15.03.2026
Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen sind mit ihren vielfältigen Dörfern für mehr als die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens Wohn- und Lebensmittelpunkt. Sie sind die flächenmäßig bedeutendsten Regionen in Nordrhein-Westfalen und nehmen über zwei Drittel der Landesfläche ein. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Ziel der Struktur- und Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Besonderer Schwerpunkt hierbei ist die Förderung der sozialen Dorfentwicklung, das heißt der Stärkung des sozialen Miteinanders in den Dorfgemeinschaften.
Deswegen unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus dem Landes- und Bundeshaushalt.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände,
- juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften,
- nicht unter Richtliniennummer 2.2 Buchstabe a genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten bereits frühzeitig vor Einreichung eines Förderantrages mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung.
Fördervoraussetzungen
- Räumliche Förderungsvoraussetzungen: Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Die Maßnahmen sollen zu den in der Richtlinie unter Nr. 1.1 Buchstaben a bis d genannten Zielen beitragen sowie in der Umsetzung die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen (siehe Förderrichtlinie 1.1).
- Eine Förderung über die Struktur- und Dorfentwicklung ist ausgeschlossen, wenn bereits finanzielle Mittel des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union auf Grund anderer Rechtsvorschriften für die förderfähigen Ausgaben ausgesprochen wurden. Zinsvergünstigte Darlehen/Kredite (NRW-Bank, KfW-Bank) zählen dazu. Wenn für (Teil-)Maßnahmen bei anderen Institutionen Förderanträge gestellt wurden, können die Kosten in der Struktur- und Dorfentwicklung nicht geltend gemacht werden.
- Betrifft alle außer Kommunen: Sie benötigen eine Stellungnahme der Kommune zum Antrag.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums (Förderrichtlinie Struktur- und Dorfentwicklung)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Weiterführende Informationen und AnsprechpersonenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster