Struktur- Dorfentwicklung
01.02.2025 – 15.04.2025
Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden
- Gemeindeverbände
- juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften
- nicht unter Richtliniennummer 2.2 Buchstabe a) genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten bereits frühzeitig vor Einreichung eines Förderantrages mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung.
Private Anträge benötigen eine Stellungnahme der Kommune zum Antrag.
Fördervoraussetzungen
- Räumliche Förderungsvoraussetzungen: Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Die Maßnahmen sollen zu den in der Richtlinie unter Nr. 1.1 Buchstaben a bis d genannten Zielen beitragen sowie in der Umsetzung die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen (siehe Förderrichtlinie 1.1).
- Eine Förderung über die Struktur- und Dorfentwicklung ist ausgeschlossen, wenn bereits finanzielle Mittel des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union auf Grund anderer Rechtsvorschriften für die förderfähigen Ausgaben ausgesprochen wurden. Zinsvergünstigte Darlehen/Kredite (NRW-Bank, KfW-Bank) zählen dazu. Wenn für (Teil-)Maßnahmen bei anderen Institutionen Förderanträge gestellt wurden, können die Kosten in der Struktur- und Dorfentwicklung nicht geltend gemacht werden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums (Förderrichtlinie Struktur- und Dorfentwicklung)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt Ansprechpersonen Struktur- und DorfentwicklungFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Ja. Anfang 2026 wird das Antragsfenster für die Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung wieder geöffnet.
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