Startchance Bewegung“ – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms
Antragsfrist:
04.07.2025 – 31.12.2029
04.07.2025 – 31.12.2029
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Sport
Zuschuss/Zuweisung
Startchance Bewegung“ – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger sind die Stadt- und Kreissportbünde des Landessportbundes NRW, deren angeschlossene Stadt- und Gemeindesportverbände, Dach- und Fachverbände, Sportvereine, freie Träger und weitere private Anbieter
Fördervoraussetzungen
- Die Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie unter https://bass.schule.nrw/20157.htm
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-Mail