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Startchance Bewegung“ – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms

Mit dem Programmbaustein „Startchance Bewegung“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Startchancen-Schulen, die das übergeordnete Ziel verfolgen, die sozial-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Grundlage ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034.
Antragsfrist:
04.07.2025 31.12.2029
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Sport
Zuschuss/Zuweisung

Startchance Bewegung“ – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind die Stadt- und Kreissportbünde des Landessportbundes NRW, deren angeschlossene Stadt- und Gemeindesportverbände, Dach- und Fachverbände, Sportvereine, freie Träger und weitere private Anbieter

Fördervoraussetzungen

  • Die Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie unter https://bass.schule.nrw/20157.htm

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Landessportbund NRW