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Startchance Bewegung – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms

Startchance Bewegung – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms
Antragsfrist:
04.07.2025 31.12.2029
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Sport
Zuschuss/Zuweisung

In Nordrhein-Westfalen setzt das innovativeMaßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programmsgezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf dasindividuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitiveLeistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. An 923 Startchancen-Schulenkönnen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. DieseAngebote fördern die sozial-emotionale Kompetenzen undPersönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler vonStartchancen-Schulen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte vonkörperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben undRechnen bei.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Stadt- und Kreissportbünde des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen,
  • deren angeschlossene Stadt- und Gemeindesportverbände, 
  • Dach- und Fachverbände, 
  • Sportvereine, 
  • freie Träger und weitere private Anbieter.

Fördervoraussetzungen

  • - Die Schule, an der oder für die eine Maßnahme durchgeführt werden soll, muss als Startchancen-Schule ausgewählt und benannt worden sein.
  • - Es muss sich um ein zusätzliches, den Unterricht gemäß Stundentafel ergänzendes Angebot handeln.
  • - Die Zustimmung der Schulleitung der Startchancen-Schule zur Durchführung des Angebots muss vorliegen.
  • - Angebote müssen als Gruppenangebot durchgeführt werden und umfassen mindestens 10 Kurseinheiten à 60 Minuten.
  • - Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie unter Ziffer 4 der Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads