Startchance Bewegung – Förderung zusätzlicher Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Rahmen des Startchancen-Programms
04.07.2025 – 31.12.2029
In Nordrhein-Westfalen setzt das innovativeMaßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programmsgezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf dasindividuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitiveLeistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. An 923 Startchancen-Schulenkönnen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. DieseAngebote fördern die sozial-emotionale Kompetenzen undPersönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler vonStartchancen-Schulen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte vonkörperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben undRechnen bei.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Stadt- und Kreissportbünde des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen,
- deren angeschlossene Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Dach- und Fachverbände,
- Sportvereine,
- freie Träger und weitere private Anbieter.
Fördervoraussetzungen
- - Die Schule, an der oder für die eine Maßnahme durchgeführt werden soll, muss als Startchancen-Schule ausgewählt und benannt worden sein.
- - Es muss sich um ein zusätzliches, den Unterricht gemäß Stundentafel ergänzendes Angebot handeln.
- - Die Zustimmung der Schulleitung der Startchancen-Schule zur Durchführung des Angebots muss vorliegen.
- - Angebote müssen als Gruppenangebot durchgeführt werden und umfassen mindestens 10 Kurseinheiten à 60 Minuten.
- - Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie unter Ziffer 4 der Förderrichtlinie.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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