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Startchance Bewegung

Mit dem Programmbaustein „Startchance Bewegung“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Startchancen-Schulen, die das übergeordnete Ziel verfolgen, die sozial-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Grundlage ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034.
Antragsfrist:
04.07.2025 31.12.2029
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Sport
Zuschuss/Zuweisung

In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programmsgezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. An 923 Startchancen-Schulen können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler von Startchancen-Schulen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Stadt- und Kreissportbünde des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen,
  • deren angeschlossene Stadt- und Gemeindesportverbände,
  •  Dach- und Fachverbände, 
  • Sportvereine, 
  • freie Träger und weitere private Anbieter.


Fördervoraussetzungen

  • Die Schule, an der oder für die eine Maßnahme durchgeführt werden soll, muss als Startchancen-Schule ausgewählt und benannt worden sein.
  • Es muss sich um ein zusätzliches, den Unterricht gemäß Stundentafel ergänzendes Angebot handeln.
  • Die Zustimmung der Schulleitung der Startchancen-Schule zur Durchführung des Angebots muss vorliegen.
  • Angebote müssen als Gruppenangebot durchgeführt werden und umfassen mindestens 10 Kurseinheiten à 60 Minuten.
  • Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie unter Ziffer 4 der Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads