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STARK-Kofinanzierung im 5-StandorteProgramm

Nordrhein‑Westfalen unterstützt im 5‑StandorteProgramm Antragstellende aus Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna bei der Umsetzung von Projekten im Bundesförderprogramm STARK. Wer bereits eine Bundesförderung erhält, kann eine ergänzende Landesförderung beantragen und so eine Gesamtförderung von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Projektkosten erhalten.
Antragsfrist:
29.01.2025 31.12.2025
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Hochschulen und Universitäten
Arbeit
Start-ups und Gründungen
Wirtschaft
Infrastruktur
Strukturwandel und -entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Nordrhein‑Westfalen unterstützt mit dem 5‑StandorteProgramm Antragsstellende aus den fünf Standorten Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna dabei, Projekte aus dem Bundesprogramm STARK umzusetzen. Damit soll der Wandel in den vom Kohleausstieg besonders betroffenen Regionen aktiv gestaltet werden.

Mit dem STARK-Programm werden investive und nicht-investive Vorhaben gefördert, die ihren Fokus auf den Umbau der Wirtschaftsstruktur und den Klimaschutz legen.

Das Land kann ergänzend zur Bundesförderung weitere Mittel beisteuern. So ist eine Gesamtförderung von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Projektkosten möglich. Das STARK-Programm ist Teil des 5‑StandorteProgramms. Insgesamt stehen dafür bis zu 662 Millionen Euro bereit, um neue Chancen für Wirtschaft, Klimaschutz und Arbeitsplätze zu schaffen.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Öffentliche Antragstellende aus den Regionen Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt wird in einem der fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und Kreis Unna umgesetzt.
  • Das Vorhaben lässt sich einem Handlungsfeld des Regionalen Handlungskonzept des 5-StandorteProgramms zuordnen (Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung, Weiterentwicklung des Innovationssystems, Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft, Wertschöpfungskette Bildung oder Intermodale und neue Mobilität).
  • Es liegt eine Förderempfehlung durch das Auswahl- und Qualifizierungsgremium des 5-StandorteProgramms, den Strukturstärkungsrat, vor.
  • Es wird mit dem Projekt ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung sowie zur Nachhaltigkeit geleistet.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten, STARK“

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW)
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Sie können das Projekt in das Auswahl- und Qualifizierungsgremium des 5-StandorteProgramms, den Strukturstärkungsrat, einbringen. Der entsprechende Finanzierungsbedarf durch das Land Nordrhein-Westfalen soll in der Bewerbung dargestellt werden. Der Strukturstärkungsrat bewertet das Vorhaben und kann dann eine Förderempfehlung aussprechen.

Wenn Sie eine Förderempfehlung des Strukturstärkungsrats erhalten haben, können Sie den Antrag auf STARK-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Den Unterlagen fügen Sie eine Finanzierungszusage des Landes Nordrhein-Westfalen bei. Sie erhalten die Finanzierungszusage vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den Antrag auf Kofinanzierung stellen Sie, wenn Sie den Bescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten haben. Der Kofinanzierungsantrag kann digital bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Die Bewilligung übernehmen die Dezernate 34 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.

Weiterführende Links und Downloads