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Stadtentwicklungsprogramm für das "Rheinische Revier der Zukunft" (STEP-RR)

Das Ziel der Förderung städtebaulicher Projekte ist es, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für
Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum zu steigern.
Antragsfrist:
27.05.2026 30.06.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/21-06-28-aufruf-step-rr-finale-fassung.pdf 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier.  Dies betrifft Städte und Gemeinden der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Kreis Neuss, die StädteRegion Aachen und die Stadt Mönchengladbach
  2. juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a) genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden. Stellt eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller mehrere Förderanträge, so sind diese von ihm mit einer Priorisierung zu versehen.

Fördervoraussetzungen

  • Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen