Stadtentwicklungsprogramm für das "Rheinische Revier der Zukunft" (STEP-RR)
Antragsfrist:
27.05.2026 – 30.06.2026
27.05.2026 – 30.06.2026
Antragstellung möglich
Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/21-06-28-aufruf-step-rr-finale-fassung.pdf
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier. Dies betrifft Städte und Gemeinden der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Kreis Neuss, die StädteRegion Aachen und die Stadt Mönchengladbach
- juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a) genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden. Stellt eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller mehrere Förderanträge, so sind diese von ihm mit einer Priorisierung zu versehen.
Fördervoraussetzungen
- Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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