Spitzenförderung Tanz 2027-2029
27.04.2026 – 22.06.2026
Die Spitzen- und Exzellenzförderung ist Baustein einer abgestimmten Gesamtfördersystematik des Landes Nordrhein-Westfalen für die Freien Darstellenden Künste. Gefördert werden Ensembles mit bundesweiter oder internationalerAusstrahlung, die sich mit künstlerischen Spitzenleistungen über Jahre bewährt haben und über professionelle Netzwerk- und Partnerstrukturen verfügen. Im Förderzeitraum müssen mindestens zwei künstlerische Produktionen entstehen und zur Aufführung gebracht werden. Die Premieren sollen dabei in Nordrhein-Westfalen stattfinden; begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. bei internationalen Kooperationen), sofern es Aufführungen in Nordrhein-Westfalen gibt.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind- juristische Personen- Personenzusammenschlüsse (z.B. GbR) und- Einzelpersonen, sofern diese eine kontinuierlich zusammenarbeitende Gruppe vertreten.
Fördervoraussetzungen
- Im Förderzeitraum müssen mindestens zwei künstlerische Produktionen entstehen und zur Aufführung gebracht werden.
- Die Premieren sollen in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Begründete Ausnahmen sind möglich (z. B. bei internationalen Kooperationen), sofern es Aufführungen in Nordrhein-Westfalen gibt.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenDie Spitzenförderung Tanz beträgt jeweils 80.000 Euro jährlich für insgesamt drei Jahre.
Die Spitzenförderung unterstützt in der Regel künstlerisch exzellente, regional oder national profilierte Ensembles. Die Exzellenzförderung stellt die höchste Stufe für international prägende Kompanien dar. Die Höhe der Förderung beträgt hier jeweils 100.000 Euro jährlich. Ein Antrag auf Exzellenzförderung ist nur nach Beratung durch das Landesbüro Tanz möglich. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist, dass das Ensemble mindestens drei Mal die Spitzenförderung erhalten hat.
Eine Fachjury, bestehend aus Tanzexpertinnen und -experten auf Landes- und Bundesebene, trifft die Entscheidung.