Direkt zum Inhalt

Spitzenförderung Tanz 2027-2029

Tanzland NRW: Mit der Spitzenförderung Tanz unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen herausragende Kompanien dabei, ihre künstlerische Arbeit langfristig weiterzuentwickeln und ihre Position in der nationalen sowie internationalen Tanzszene auszubauen.
Antragsfrist:
27.04.2026 22.06.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Vereine
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Die Spitzen- und Exzellenzförderung ist Baustein einer abgestimmten Gesamtfördersystematik des Landes Nordrhein-Westfalen für die Freien Darstellenden Künste. Gefördert werden Ensembles mit bundesweiter oder internationalerAusstrahlung, die sich mit künstlerischen Spitzenleistungen über Jahre bewährt haben und über professionelle Netzwerk- und Partnerstrukturen verfügen. Im Förderzeitraum müssen mindestens zwei künstlerische Produktionen entstehen und zur Aufführung gebracht werden. Die Premieren sollen dabei in Nordrhein-Westfalen stattfinden; begründete Ausnahmen sind möglich (z.B. bei internationalen Kooperationen), sofern es Aufführungen in Nordrhein-Westfalen gibt.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind- juristische Personen- Personenzusammenschlüsse (z.B. GbR) und- Einzelpersonen, sofern diese eine kontinuierlich zusammenarbeitende Gruppe vertreten.

Fördervoraussetzungen

  • Im Förderzeitraum müssen mindestens zwei künstlerische Produktionen entstehen und zur Aufführung gebracht werden.
  • Die Premieren sollen in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Begründete Ausnahmen sind möglich (z. B. bei internationalen Kooperationen), sofern es Aufführungen in Nordrhein-Westfalen gibt.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze Spitzen- und Exzellenzförderung Tanz 2027-2029

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Spitzenförderung Tanz beträgt jeweils 80.000 Euro jährlich für insgesamt drei Jahre.

Die Spitzenförderung unterstützt in der Regel künstlerisch exzellente, regional oder national profilierte Ensembles. Die Exzellenzförderung stellt die höchste Stufe für international prägende Kompanien dar. Die Höhe der Förderung beträgt hier jeweils 100.000 Euro jährlich. Ein Antrag auf Exzellenzförderung ist nur nach Beratung durch das Landesbüro Tanz möglich. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist, dass das Ensemble mindestens drei Mal die Spitzenförderung erhalten hat.

Eine Fachjury, bestehend aus Tanzexpertinnen und -experten auf Landes- und Bundesebene, trifft die Entscheidung.

Weiterführende Links und Downloads