Direkt zum Inhalt

Soziale Beratung von Geflüchteten für das Jahr 2026

Nordrhein‑Westfalen unterstützt die soziale Beratung von geflüchteten Menschen – in Aufnahmeeinrichtungen des Landes, psychosozialen Zentren, bei Ausreise‑ und Perspektivfragen sowie in Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger.
Antragsfrist:
24.11.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Verbände
Vereine
Flucht
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten in Nordrhein‑Westfalen“ unterstützt das Land Beratungsangebote, die Geflüchteten in schwierigen Lebenslagen helfen.
Geflüchtete stehen häufig vor zahlreichen Herausforderungen: unklare Aufenthaltsstatus, psychische Belastungen, mangelnde Kenntnisse zu Asyl- und Aufenthaltsrechten oder fehlende Perspektiven.
Die Förderung zielt darauf ab, durch Einzelfallhilfe, Gruppenangebote und fachliche Beratung Strategien zu vermitteln, Konflikte zu vermeiden und Teilhabe zu stärken. 
Das Programm umfasst fünf (bzw. in manchen Darstellungen neun) Förderbereiche, je nach Einsatzort und Aufgaben:

  • Sofortige Sozialberatung innerhalb von Landesaufnahme­einrichtungen,
  • Psychosoziale Zentren (außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen),
  • Ausreise‑ und Perspektivberatung,
  • Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete,
  • Überregionale Fachbegleitung zur Unterstützung und Vernetzung der Beratungsstellen. 

Eine Besonderheit: Auch digitale Beratungsangebote in Aufnahmeeinrichtungen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:

·        Die Maßnahme muss in einemder definierten Förderbereiche liegen, z. B. Sozialberatung in Aufnahmeeinrichtungen, psychosoziale Zentren, Ausreise- und Perspektivberatungoder Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

·        Der Antrag muss sich aufeinen Standort beziehen, der im offiziellen Stellentableau enthalten ist.

·        Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine einschlägige Qualifikation verfügen.

·        Der fachliche Abschlussist nachzuweisen und wird vor Beginn durch die Bewilligungsbehörde geprüft.

·        Der beantragte Stellenanteil muss mindestens 25 % eines Vollzeitäquivalents betragen. Geringere Stellenanteile sind nicht förderfähig.

·        Die Tätigkeiten müssen politisch, weltanschaulich und religiös neutral ausgeführt werden.

 Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/verbaende-vereine/foerderung-der-sozialen-beratung-von-gefluechteten-nordrhein-westfalen/allgemeines.

Fördervoraussetzungen

  • Die Tätigkeiten müssen politisch, weltanschaulich und religiös neutral ausgeführt werden.
  • Der beantragte Stellenanteil muss mindestens 25 % eines Vollzeitäquivalents betragen. Geringere Stellenanteile sind nicht förderfähig.
  • Der fachliche Abschluss ist nachzuweisen und wird vor Beginn durch die Bewilligungsbehörde geprüft.
  • Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine einschlägige Qualifikation verfügen.
  • Der Antrag muss sich auf einen Standort beziehen, der im offiziellen Stellentableau enthalten ist.
  • Die Maßnahme muss in einem der definierten Förderbereiche liegen, z. B. Sozialberatung in Aufnahmeeinrichtungen, psychosoziale Zentren, Ausreise- und Perspektivberatung oder Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Gefordert sind abgeschlossene Ausbildungen oder Studiengänge z. B. in Sozialer Arbeit, Psychologie, traumapädagogischen oder pflegerischen Bereichen. Der Abschluss ist im Antrag nachzuweisen und wird durch die Bewilligungsbehörde geprüft.

Weiterführende Links und Downloads