Soziale Beratung von Geflüchteten für das Jahr 2026
24.11.2025 – 31.12.2026
Mit dem Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten in Nordrhein‑Westfalen“ unterstützt das Land Beratungsangebote, die Geflüchteten in schwierigen Lebenslagen helfen.
Geflüchtete stehen häufig vor zahlreichen Herausforderungen: unklare Aufenthaltsstatus, psychische Belastungen, mangelnde Kenntnisse zu Asyl- und Aufenthaltsrechten oder fehlende Perspektiven.
Die Förderung zielt darauf ab, durch Einzelfallhilfe, Gruppenangebote und fachliche Beratung Strategien zu vermitteln, Konflikte zu vermeiden und Teilhabe zu stärken.
Das Programm umfasst fünf (bzw. in manchen Darstellungen neun) Förderbereiche, je nach Einsatzort und Aufgaben:
- Sofortige Sozialberatung innerhalb von Landesaufnahmeeinrichtungen,
- Psychosoziale Zentren (außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen),
- Ausreise‑ und Perspektivberatung,
- Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete,
- Überregionale Fachbegleitung zur Unterstützung und Vernetzung der Beratungsstellen.
Eine Besonderheit: Auch digitale Beratungsangebote in Aufnahmeeinrichtungen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
· Die Maßnahme muss in einemder definierten Förderbereiche liegen, z. B. Sozialberatung in Aufnahmeeinrichtungen, psychosoziale Zentren, Ausreise- und Perspektivberatungoder Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
· Der Antrag muss sich aufeinen Standort beziehen, der im offiziellen Stellentableau enthalten ist.
· Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine einschlägige Qualifikation verfügen.
· Der fachliche Abschlussist nachzuweisen und wird vor Beginn durch die Bewilligungsbehörde geprüft.
· Der beantragte Stellenanteil muss mindestens 25 % eines Vollzeitäquivalents betragen. Geringere Stellenanteile sind nicht förderfähig.
· Die Tätigkeiten müssen politisch, weltanschaulich und religiös neutral ausgeführt werden.
Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/verbaende-vereine/foerderung-der-sozialen-beratung-von-gefluechteten-nordrhein-westfalen/allgemeines.
Fördervoraussetzungen
- Die Tätigkeiten müssen politisch, weltanschaulich und religiös neutral ausgeführt werden.
- Der beantragte Stellenanteil muss mindestens 25 % eines Vollzeitäquivalents betragen. Geringere Stellenanteile sind nicht förderfähig.
- Der fachliche Abschluss ist nachzuweisen und wird vor Beginn durch die Bewilligungsbehörde geprüft.
- Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine einschlägige Qualifikation verfügen.
- Der Antrag muss sich auf einen Standort beziehen, der im offiziellen Stellentableau enthalten ist.
- Die Maßnahme muss in einem der definierten Förderbereiche liegen, z. B. Sozialberatung in Aufnahmeeinrichtungen, psychosoziale Zentren, Ausreise- und Perspektivberatung oder Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber LandGefordert sind abgeschlossene Ausbildungen oder Studiengänge z. B. in Sozialer Arbeit, Psychologie, traumapädagogischen oder pflegerischen Bereichen. Der Abschluss ist im Antrag nachzuweisen und wird durch die Bewilligungsbehörde geprüft.