Schulsozialarbeit Schuljahr 2025/2026
01.01.2026 – 30.04.2026
Die überarbeitete Förderrichtlinie bildet das Fundament des Landesförderprogramms zur Unterstützung der kommunalen Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. Das Land unterstützt die kommunale Schulsozialarbeit seit 2022 jährlich und verlässlich mit 57,7 Millionen Euro.
Die Schulsozialarbeit wird durch die Richtlinie weiterhin als gemeinsames Anliegen von Land, Kommunen und freien Trägern finanziell abgesichert und in ihrer Wirksamkeit gestärkt werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kreise und kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen
- StädteRegion Aachen
Fördervoraussetzungen
- Grundsätzlicher Einsatzort (Durchführungsort) des eingesetzten Personals ist die Schule. Eine Fachkraft in Vollzeitanstellung sollte dabei in nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt werden. Teilzeitkräfte mit halber Stundenzahl oder weniger können nur an einer Schule tätig werden. Die Schulnummern und Namen der Schulen sowie die jeweiligen Beschäftigungsumfänge je Schule sind Zuwendungsvoraussetzungen. Zudem können Fachkräfte bei Koordinierungsaufgaben eingesetzt werden, sofern von der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger ein Berechnungsschlüssel von einer Fachkraft in Vollzeit zur Koordinierung zu mindestens 30 Fachkräften in Schulsozialarbeit gemäß Nummer 4.2 nachgewiesen wird (Schlüssel 1:30). Hierbei können auch rein kommunal finanzierte Fachkräfte, deren Tätigkeiten denen unter Nummer 4.2 entsprechen, sowie Fachkräfte im Landesdienst gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ vom 23. Januar 2008 in der jeweils geltenden Fassung einberechnet werden.
- Die weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrrichtlinie.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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