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Rückkehrprogramm

Ob spannende Projekte oder der Blick über den Tellerrand: Es gibt viele Gründe, warum sich junge Forschende für eine Karrierestation im Ausland entscheiden. Doch es gibt auch mindestens genauso viele Gründe dafür, nach Nordrhein-Westfalen zurückzukehren.
Antragsfrist:
01.09.2026 08.01.2027
Antragstellung möglich

Privatpersonen
Hochschulen und Universitäten
Bildung
Forschung
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Die diesjährige Ausschreibung des Rückkehrprogramms richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Themenfeld „KI, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen”. Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt hier bereits über führende Einrichtungen und hat es sich zum Ziel gesetzt, diese hervorragende Position weiter zu stärken und zu einem international herausragenden Standort zu werden. Tragen Sie als Nachwuchswissenschaftlerin oder Nachwuchswissenschaftler dazu bei, Nordrhein-Westfalen in diesem Feld an die Spitze zu führen! Dabei ist ein weites Verständnis des Themenbereichs zugrunde zu legen, sodass z.B. Bewerbungen aus den Bereichen KI, ML, Data Science, Cybersicherheitsforschung, Datenökonomie und -infrastrukturforschung, HPC und Quantencomputing, Mensch-Maschine-Interaktion, digitale Verwaltungs- und Infrastrukturforschung, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Rechtswissenschaft, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Technikfolgenabschätzung, Ethik und Governance digitaler Technologien zulässig sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und solange Sie überzeugend nachweisen können, dass Sie den Schwerpunkt „KI, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen“  in NRW voranbringen können, ist Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Fachgebiet herzlich willkommen. ​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm steht hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern offen,
▪ deren Promotion zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses zwei bis sechs Jahre (Medizin: neun Jahre) zurückliegt,
▪ die seit mindestens 12 Monaten erfolgreich außerhalb Deutschlands forschen und
▪ deren Lebensmittelpunkt in Deutschland lag, bevor sie ins Ausland gingen.​

Fördervoraussetzungen

  • Die Promotion muss zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses zwei bis sechs Jahre (Medizin: neun Jahre) zurückliegen.
  • Forschung außerhalb Deutschlands seit mindestens 12 Monaten.
  • Vor dem beruflichen Werdegang im Ausland, muss der Lebensmittelpunkt in Deutschland gelegen haben.

Rechtliche Grundlage

§§ 23, 44 LHO Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads