Rucksack Schule
01.01.2026 – 31.01.2026
Das Landesprogramm Rucksack Schule unterstützt die durchgängige sprachliche Bildung von Grundschülerinnen und Grundschülern und greift dabei Themenbereiche des Klassenunterrichts auf. Rucksack Schule ist zudem ein Elternmitwirkungsprogramm, da Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung optimal unterstützen können. Diese Anregungen für die häusliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen gezielt in den Herkunfts-/Familiensprachen. Grundschulen erhalten mit Rucksack Schule ein Angebot zur diversitätsbewussten Unterrichts- und Schulentwicklung, das auf Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt, Mehrsprachigkeit, Ressourcen und Kompetenzen beruht und idealerweise im Schulprogramm integriert wird. In Rucksack Schule werden Unterrichtsinhalte sprachsensibel für Kinderund ihre Eltern in der deutschen Bildungssprache und in den jeweiligen Familiensprachen zeitlich und inhaltlich koordiniert im Rahmen des Klassenunterrichts, des Herkunftssprachlichen Unterrichts und der Elterngruppevermittelt. Die Familien werden als Experten für die Erziehung ihrer Kinder sowie für das Erlernen der Herkunfts-/ Familiensprachen angesprochen. Sietreffen sich in der Regel wöchentlich und werden durch Elternbegleitungen angeleitet, die speziell dafür geschult sind. Unterstützt wird die Arbeit mit den Eltern durch Rucksack Schule Materialien, die an den Unterrichtsinhalten anknüpfen und Anregungen für täglich wechselnde Aktivitäten mit den Kindern geben. Schule und Eltern vernetzen dabei ihre Arbeit und gehen eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein, die das Potential aller Beteiligten zusammenführt und die diversitätsorientierte Öffnung der Schule unterstützt.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, bei denen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist.
Fördervoraussetzungen
- Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und der teilnehmenden Grundschule. Die konkreten Regelungsinhalte der Kooperationsvereinbarung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung des Landesprogramms „Rucksack Schule NRW“.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson finden