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RKP - Regionales Kultur Programm NRW

​Das Regionale Kultur Programm NRW (RKP) unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei auf Kooperations- und Netzwerkprojekten, das Programm soll insbesondere in den ländlich geprägten Räumen von NRW die regionale Vernetzung und Strukturentwicklung fördern.
Antragsfrist:
30.07.2026 30.09.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Stiftungen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Das Regionale Kultur Programm NRW (RKP) unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei auf Kooperations- und Netzwerkprojekten, das Programm soll insbesondere in den ländlich geprägten Räumen von NRW die regionale Vernetzung und Strukturentwicklung fördern.

Das Regionale Kultur Programm NRW (RKP) verfolgt folgende Ziele:
• Entwicklung und Stärkung regionaler Netzwerke und Kooperationsstrukturen im Bereich Kunst und Kultur
• Kulturelle Teilhabe in Form kultureller Bildung oder der Ansprache neuen Publi-kums
• Stärkung des individuellen Kulturprofils der Kulturregion
• Unterstützung neuer Impulse für die Kulturarbeit in der Kulturregion

• Ermöglichung neuer künstlerischer Experimentierfelder


Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die zehn RKP-Kulturbüros.
Weitere Informationen über das Förderprogramm, die Antragsmodalitäten sowie die Kontaktdaten der RKP-Kulturbüros finden Sie auf regionaleskulturprogrammnrw.de

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Im Regionalen Kultur Programm NRW (RKP) sind sowohl öffentliche Antragstellende (z. B. Kommunen, Kreise) als auch private Antragstellende (Vereine, Unternehmen, gemeinnützige Träger, Einzelpersonen, Einzelkünstler, Ensembles, Kollektive) antragsberechtigt. Abweichend davon gilt für die Kulturregion Ruhrgebiet, dass ausschließlich private Antragstellende (freie Szene) antragsberechtigt sind.

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördergrundsätze müssen erfüllt sein.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze Regionales Kultur Programm NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen