Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah)
15.07.2025 – 31.05.2026
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah). In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.
Dazu gehören u. a.:
- Fußverkehrsanlagen
- Radverkehrsanlagen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass mit Abschluss der Planung Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen. Die Kommunen sind nach Zugang der Förderbescheide aufgerufen, für einen raschen Baubeginn zu sorgen, damit die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Maßnahmen aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen unter Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen gefördert.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger sind:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände,
b) privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen oder
c) die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
Rechtliche Grundlage
Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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