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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzt einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen und schafft Planungssicherheit. Die Mit den Fördermitteln können Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gefördert werden.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.03.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Gemeindeverbände
Zweckverbände
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schule
Zuschuss/Zuweisung

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzt einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen und schafft Planungssicherheit. Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Fördermittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Mit dem Investitionsprogramm können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt werden.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind Träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Fördervoraussetzungen

  • Schaffung oder Erhalt von Ganztagsplätzen

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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