Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)
01.01.2025 – 31.03.2025
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzt einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen und schafft Planungssicherheit. Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Fördermittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Mit dem Investitionsprogramm können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger sind Träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Schaffung oder Erhalt von Ganztagsplätzen
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)
Kontakt und Ansprechperson
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