Richtlinie Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe
06.05.2026 – 31.12.2027
Einzelförderungen aus dem Bereich derAlten- und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter und Pflege“.
Gefördert werden Projekte, die Teilhabeund Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnahe Versorgungsangebote verbessern – zum Beispiel durch Treffpunkte im Quartier,neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Unterstützungsangeboten undAkteuren des Sozial- und Gesundheitswesens.
Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktivam Leben teilnehmen können – mit guter Unterstützung, starker Gemeinschaft undpassender Hilfe, wenn sie gebraucht wird.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger derAlten- und Pflegepolitik wie:
- Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie
- private Anbieter,
- Strukturenund Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung
Fördervoraussetzungen
- • Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen – zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
- • Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
- • Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den im Antrag bewilligten Zweck eingesetzt werden.
- • Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel, Zielgruppe, geplanter Umsetzung und Kostenkalkulation ist Teil des Antrags.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenNein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nein, den gibt es nicht, s. Richtlinie Pflegeselbsthilfe.
Anlagen aus dem Antragsformular müssen ausgefüllt werden, De-minimis-Erklärung beifügen.
Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.
Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.
Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.mags.nrw/landesfoerderplan
Der Antrag kann unter diesem Link gestellt werden: https://www.pflege.web.nrw.de/onlineantrag#login