REVIER.GESTALTEN - Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhausinfrastruktur – Förderung investiver Ausstattung
Antragsfrist:
10.06.2026 – 31.07.2026
10.06.2026 – 31.07.2026
Antragstellung möglich
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Gesundheit
Arbeit
Weiterbildung
Strukturwandel und -entwicklung
Infrastruktur
Digitalisierung
Zuschuss/Zuweisung
Gefördert werden Investitionen der Krankenhäuser im Rheinischen Revier, um wohnortnah Medizin auf hohem Niveau anbieten zu können.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die in der Zielgruppe genannten Träger im Rheinischen Revier. Gefördert werden Krankenhäuser in jeglicher Trägerschaft, welche im Krankenhausplan NRW aufgenommen wurden.
Fördervoraussetzungen
- Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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