Direkt zum Inhalt

REVIER.GESTALTEN - Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhausinfrastruktur – Förderung investiver Ausstattung

Gefördert werden Investitionen der Krankenhäuser im Rheinischen Revier, um wohnortnah Medizin auf hohem Niveau anbieten zu können.
Antragsfrist:
10.06.2026 31.07.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Gesundheit
Arbeit
Weiterbildung
Strukturwandel und -entwicklung
Infrastruktur
Digitalisierung
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert werden Investitionen der Krankenhäuser im Rheinischen Revier, um wohnortnah Medizin auf hohem Niveau anbieten zu können.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die in der Zielgruppe genannten Träger im Rheinischen Revier. Gefördert werden Krankenhäuser in jeglicher Trägerschaft, welche im Krankenhausplan NRW aufgenommen wurden.

Fördervoraussetzungen

  • Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Umsetzung des InvKG NRW

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen